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Informationen zur Therapie

Voraussetzung für eine Therapie

 

  • Vollendung des 18. Lebensjahres.
     

  • Wir können aufgrund unserer Ausbildung als Psychologische Psychotherapeuten für Erwachsene nur Patienten aufnehmen, die volljährig sind.Patienten die jünger sind, bitten wir, sich an Kinder-und Jugendlichen Therapeuten zu wenden
     

  • Motivation zur Behandlung (Veränderungswunsch)
     

  • persönliche Kontaktaufnahme zur Termin-absprache, möglichst selbständige Anfahrt
     

  • Grundkenntnisse in deutscher Sprache besitzen
     

  • Sie sollten eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung vorweisen können (bitte Versichertenkarte und, falls vorliegt, einen  Überweisungsschein mitbringen)
     

  • bei Privatversicherten / Selbstzahlern die Bereitschaft jede Sitzung zu bezahlen oder die Kostenzusage eines anderen Kostenträgers (Beihilfe, Privatkrankenkasse usw.)

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Kostenträger

 

  • alle gesetzlichen Krankenkassen. Wir Therapeuten arbeiten in der Einzelsitzung mit Erwachsenen und rechnen die psychotherapeutischen Leistungen mit den Krankenkassen ab.

    Hinweis:
    Krankschreibungen, Stellung von Kuranträgen, Verschreibung von Medikamenten und Überweisungen sind aufgrund der Kassen-ärztlichen Zulassung für Psychotherapeuten in NRW nicht möglich

     

  • alle Privatkassen
     

  • Berufsgenossenschaften, Rententräger und Versicherungen, Ämter und Behörden (z.B. Beihilfestellen, Gerichte, Agentur für Arbeit...)
     

  • Selbstzahler

Therapieablauf

 

  • Kontaktaufnahme mit der Praxis
     

  • Erstgespräch zum Kennenlernen (wird mit den Krankenkassen abgerechnet, Privatkassen erstatten die Kosten). Für gesetzlich Versicherte muss mindestens eine individuelle Sprechstunde  zur ambulanten Psychotherapie vor den probatorischen Stunden stattfinden.
     

  • Vorbereitung der Voraussetzungen (Fragebogen, Konsiliarbericht für die Antragstellung) während der probatorischen Phase.
     

  • je nach Antrag und Kostenträger können nach der Genehmigung zur Übernahme der Leistungspflicht (je nach Antrag Kurzzeit- oder  Langzeittherapie) die Sitzungen stattfinden
     

  • Umwandlung oder Fortführung der Therapie mit weiteren Sitzungen je nach Beschwerdebild.
     

  • im Bedarfsfall kann eine weitere Therapieverlängerung beantragt werden.
    Weitere Informationen finden Sie in der Patienteninformation der KBV.

     

  • auch die Beihilfe übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie bei uns. Für die ersten Termine, die probatorischen Vorgespräche, sind keine besonderen Formalitäten notwendig. Danach muss, wie bei den gesetzlichen Kassen auch, ein Therapieantrag gestellt werden, damit die Kosten übernommen werden.
     

  • die Bedingungen der Privatkassen sind abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Vor Aufnahme der Psychotherapie sollten Sie bei Ihrer Privaten Krankenversicherung deshalb klären, in welchem Umfang die ambulante Psychotherapie erstattet wird. Informieren Sie am besten Ihre Krankenversicherung, dass Sie planen, eine Psychotherapie bei einem/einer approbierten und von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten/in mit abgeschlossener Zusatzausbildung durchzuführen. Die privaten Rechnungen werden nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) erstellt, die den Tarifen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) entsprechen.
     

  • alle Anträge zur Übernahme der Leistungspflicht für eine Psychotherapeutische Behandlung  werden von unserer Praxis eingereicht!

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